Stufenweise Wiedereingliederung in den Beruf nach Krankheit
Einmal monatlich treffen sich alle BISS-Teilnehmer/innen zu einem Gruppengespräch zum allgemeinen Austausch und zur Planung gemeinsamer Aktivitäten. Von Beginn an war das Interesse der Rehabilitand/innen sehr groß, an diesem Modellprojekt teilzunehmen. Viele sahen darin die Chance, noch über die Therapie hinaus Unterstützung zu erfahren und während der beruflichen Reintegration begleitet zu werden. Die mit dem Modellprojekt verbundenen regelmäßigen Alkohol- und Drogenscreenings wurden nicht als Kontrolle oder Lebenseinschränkung erlebt, sondern von den meisten als Unterstützung und Absicherung einer langfristigen Abstinenz.
Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die maximale Belastbarkeit und Sie stimmen gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber und der Krankenkasse einer Wiedereingliederung zu. Die Teilhabebegleitung hilft Ihnen dabei, sich auf eine betriebliche Ausbildung, Umschulung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vorzubereiten. Integrationsfachdienste helfen Ihnen durch eine individuelle Unterstützung dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zu Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich.
Diese berichteten von einer Absicherung und Ermutigung, die durch das BISS-Projekt gegeben wird. Auch die weiteren Beteiligten wie das kommunale Jobcenter und die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg waren von den geringen Abbruchquoten und den katamnestischen Erfolgsquoten begeistert. So zeigten die BISS-Teilnehmer/innen nach einem Jahr durchweg höhere https://www.fanarbeit.ch/neue-online-casinos-schweiz Abstinenzquoten als die Vergleichsgruppe, die im Rahmen der Studie untersucht wurde. Ebenfalls signifikant war die deutlich höhere Zahl an Ausbildungsverhältnissen in der BISS-Gruppe.
Wann ist der richtige Zeitpunkt zum Wiedereinstieg in den Beruf?
- Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger trägt die Kosten für die Leistungen zur beruflichen Rehabilitation.
- Dort findet eine individuelle Beratung und Aufklärung, auch zu versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, statt.
- Eine stufenweise Wiedereingliederung ist keine Pflicht, anders als beim betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM).
- Unterstützend kann dabei zum Beispiel ein Integrationsfachdienst sowohl für die betroffene Person als auch ggf.
- Diese Leistungen sollen Ihre Erwerbsfähigkeit erhalten und Ihnen neue Berufschancen eröffnen.
Mit insgesamt 54 BISS-Teilnehmer/innen wurde ein Bewerbertraining durchgeführt. Die Evaluationsergebnisse und die positiven Rückmeldungen aller Beteiligten motivierten die DRV Baden-Württemberg dazu, das BISS-Modell ab 1. Für alle bei der DRV Baden-Württemberg versicherten BISS-Teilnehmer/innen erhält das Integrationszentrum Lahr einen Pauschalbetrag, der die Begleitung während des ersten Jahres nach der Therapie finanziert und somit möglich macht. Angeregt durch die Erfolge des BISS-Programms eröffnete die DRV Baden-Württemberg darüber hinaus allen Suchtberatungsstellen die Möglichkeit, eine zweite Nachsorgepauschale speziell zur Begleitung der Berufsintegration abzurechnen, d.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Erläuterung zur betrieblichen Qualifizierung. Die Formulare, die Sie dafür benötigen, senden wir Ihnen bei Bedarf per Post zu. Die Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der beruflichen Rehabilitation werden unter dem Begriff Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zusammengefasst. Nach einer medizinischen Rehabilitation genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass Betroffene nicht aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen benachteiligt oder gekündigt werden.
Da die BISS-Teilnehmer/innen um diese Unterstützungsmöglichkeiten wissen, ist die Bereitschaft, über Rückfälligkeit zu sprechen, durchaus groß. Es entstand das Modellprojekt „BISS“ (Berufliche Integration nach stationärer Suchtrehabilitation), das in einer dreijährigen Modellphase von 2010 bis 2012 vom Rehabilitationswissenschaftlichen Lehrstuhl der Universität Freiburg evaluiert wurde. Im Integrationszentrum Lahr mit 20 Adaptionsplätzen absolvieren die Rehabilitand/innen in ihrer letzten Behandlungsphase ein Praktikum in einem Betrieb des ersten Arbeitsmarktes. Zwischenzeitlich sind es über 400 Betriebe in der Ortenau, die Praktikant/innen aus dem Integrationszentrum Lahr aufnehmen, da bereits viele sehr gute Erfahrungen mit den Rehabilitand/innen des Integrationszentrums gemacht wurden.
Das so genannte Hamburger Modell wurde eingeführt, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die über einen längeren Zeitraum erkrankt sind, die Rückkehr in den Berufsalltag zu erleichtern. Dabei wird ein individueller Wiedereingliederungsplan erarbeitet, der den Bedürfnissen des Erkrankten angepasst wird. Diesem Modell liegt die Auffassung zu Grunde, dass es sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von Vorteil ist, das länger erkrankte Personen Stück für Stück in das Erwerbsleben zurück geführt werden, da alternativ häufig Arbeitslosigkeit droht. Außerdem ist es seit 2004 rechtlich im SGB festgeschrieben, nach längerer Krankschreibung Maßnahmen ergriffen werden müssen, die den Betroffenen aus der Arbeitsunfähigkeit führen.
Welche Formen der Behandlung gibt es?
Die berufliche Wiedereingliederung nach einer Reha ist in Deutschland durch verschiedene gesetzliche Regelungen abgesichert. Dabei spielen sowohl die Rechte als auch die Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eine zentrale Rolle. Durch das Zusammenspiel dieser Institutionen wird sichergestellt, dass die berufliche Wiedereingliederung nach einer Reha individuell angepasst und effizient gestaltet werden kann. So profitieren sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von einer transparenten und strukturierten Unterstützung auf dem Weg zurück in den Job. Der Prozess der beruflichen Wiedereingliederung nach einer Reha in Deutschland ist von verschiedenen Akteuren geprägt. Jeder Beteiligte übernimmt dabei spezifische Aufgaben und Verantwortungen, um den erfolgreichen Wiedereinstieg in das Berufsleben zu ermöglichen.
Werden Sie krank während der Wiedereingliederung, können Sie die Maßnahme bis zu sieben Tage unterbrechen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt erneut damit zu beginnen. Beachten Sie, dass Sie keinen Urlaub während der Wiedereingliederung nehmen können. Ihr Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Ihnen freiwillig ein Gehalt zu zahlen, da Sie für die gesamte Dauer der Wiedereingliederung als arbeitsunfähig gelten.
Als Arbeitnehmer haben Sie für die Zeit der Reha einen Anspruch auf Fortzahlung Ihres Gehalts, der im Allgemeinen 6 Wochen beträgt. Ist der Anspruch wegen gleichartiger Vorerkrankung ganz oder teilweise verbraucht, können Sie vom Rentenversicherungsträger Übergangsgeld für die Dauer der Leistungen zur medizinischen Reha erhalten. Dazu müssen Sie unmittelbar vor dem Beginn der Reha oder einer vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit Arbeitseinkünfte erzielt und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Die Formulare erhalten Sie direkt bei der Rentenversicherung und bei den Auskunfts- und Beratungsstellen. Außerdem können Sie Ihren Antrag auch bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern stellen.
Auch für den Umgang mit erneuten Auffälligkeiten sollten Vereinbarungen und Regelungen im Betrieb getroffen werden. Belastungen am Arbeitsplatz, die einen Rückfall fördern könnten, werden – soweit möglich – beseitigt oder es werden andere organisatorische Lösungen gesucht. Das Berufliche Einzelcoaching (BEC) ist eine zertifizierte Maßnahme zur beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III. Sie wird in enger Kooperation mit den zuständigen Jobcentern als kommunale Institutionen der Arbeitsvermittlung durchgeführt. Der im Frühjahr 2013 vorgelegte Evaluationsbericht dokumentierte hervorragende Ergebnisse der Modellphase. So zeigte sich eine hohe Zufriedenheit sowohl bei den BISS-Teilnehmer/innen als auch bei den beteiligten Arbeitgebern.
Das bedeutet, dass die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes einstellt. Deshalb gibt es keine pauschale Antwort auf die Frage, was nach Ende des Krankengeldanspruchs geschieht. Vielmehr ist es ratsam frühzeitig das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und sich im Zweifel juristischen Rat zu suchen.
Als ergänzende Prädiktoren wurden die Wohnregion, der Bildungsstatus, die Anzahl der Vorbehandlungen sowie die Höhe des zuletzt erzielten Arbeitsentgeltes identifiziert. Bachmeier (2019) konnte zeigen, dass die Quote der Erwerbstätigen im Katamnesezeitraum nach der Entwöhnungsbehandlung um ca. 8% gegenüber dem Status zu Behandlungsbeginn gesteigert werden konnte (von 46,2% auf 54,3%).

